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Heizkostenrechner

Heizkosten nach Verbrauch und Wohnfläche aufteilen, wie es die Heizkostenverordnung (§ 7) vorschreibt – Anteil je Wohnung in Sekunden.

§§ 7, 8, 12 HeizkostenV · Stand:

Summe aller Heizkostenverteiler bzw. kWh

Heizkosten der Wohnung

2.121,75 €

11,5 % der Gesamtkosten

Grundkosten (30 %)
672,75 €
Verbrauchskosten (70 %)
1.449,00 €
Preis je m²
8,6250 €
Preis je Einheit
0,1342 €

So wird gerechnet

Die Heizkostenverordnung verlangt, dass 50 bis 70 % der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Der Rest, die Grundkosten, wird nach der Wohnfläche (oder dem umbauten Raum) verteilt.

Genau 70 % nach Verbrauch sind Pflicht, wenn das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas beheizt wird und die freiliegenden Leitungen überwiegend gedämmt sind.

Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV). Für Warmwasser gelten dieselben Grenzen (§ 8).

Häufige Fragen

Was ist mit „Einheiten" beim Verbrauch gemeint?

Die Werte der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler laut Ablesung – Striche, Einheiten oder kWh. Wichtig ist nur, dass Gesamt- und Wohnungsverbrauch in derselben Einheit stehen.

Muss ich unterjährig informieren?

Bei fernablesbaren Geräten müssen Mieter seit 2022 monatlich eine Verbrauchsinformation erhalten (§ 6a HeizkostenV).

Die Rechner bilden die gesetzliche Rechenregel ab und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Stand siehe oben.

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