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AfA-Rechner für Immobilien
Jährliche Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG berechnen – mit Gebäudeanteil, Kaufnebenkosten und Satz nach Baujahr (2 %, 2,5 % oder 3 %).
§ 7 Abs. 4 EStG · Stand:
0, wenn keine
Rest ist Grund und Boden
AfA pro Jahr
6.270,00 €
2,0 % linear · 522,50 € je Monat
- Bemessungsgrundlage
- 313.500,00 €
- Abgeschrieben nach
- 50 Jahren
So wird gerechnet
Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil am Kaufpreis – zuzüglich desselben Anteils an den Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Makler.
Der lineare Satz richtet sich nach der Fertigstellung des Gebäudes: 2,5 % für Gebäude vor 1925, 2 % für Gebäude von 1925 bis 2022 und 3 % für Gebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden.
Für neue Wohngebäude mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 ist alternativ eine degressive AfA von 5 % möglich (§ 7 Abs. 5a EStG). Wer eine kürzere Restnutzungsdauer per Gutachten nachweist, kann auch höher abschreiben. Im Jahr des Kaufs wird monatsgenau abgeschrieben.
Den Gebäudeanteil ermittelt das Finanzamt häufig mit der Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung. Eine Aufteilung im Kaufvertrag wird meist anerkannt, wenn sie plausibel ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gebäudeanteil typischerweise?
In Großstädten mit teurem Boden oft 50 bis 70 %, in ländlichen Lagen 75 bis 85 %. Er hängt vom Bodenrichtwert ab.
Kann ich die Küche mit abschreiben?
Eine Einbauküche wird gesondert über zehn Jahre abgeschrieben, nicht mit dem Gebäude.
Die Rechner bilden die gesetzliche Rechenregel ab und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Stand siehe oben.
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