Einzug & Anmeldung
Anmeldung in München und Nürnberg: Frist, Unterlagen, Termin
Kurz gesagt
Nach dem Einzug hast du zwei Wochen Zeit, dich bei der Meldebehörde deiner Stadt anzumelden. Du brauchst deinen Ausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die dir dein Vermieter – bei Untermiete in der WG der Hauptmieter – ausstellen muss. Die Anmeldung ist kostenlos, und du bekommst eine Meldebestätigung, die du danach für Bank, Arbeitgeber oder Ausländerbehörde brauchst.
Wer sich anmelden muss – und bis wann
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Das gilt auch für ein WG-Zimmer und für eine Untermiete. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du tatsächlich einziehst.
Für kurze Aufenthalte gibt es Ausnahmen (§ 27 Abs. 2 BMG): Bist du schon an einer anderen Adresse in Deutschland gemeldet, musst du dich für einen Aufenthalt von höchstens sechs Monaten nicht zusätzlich anmelden. Wohnst du sonst im Ausland und bist in Deutschland nicht gemeldet, gilt das für höchstens drei Monate. Steht von Anfang an fest, dass du länger bleibst, meldest du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an.
Welche Unterlagen du brauchst
- Personalausweis oder Reisepass. Wer nicht aus der EU kommt, bringt zusätzlich Visum oder Aufenthaltstitel mit, sofern vorhanden.
- Wohnungsgeberbestätigung. Die Bestätigung deines Vermieters – bei Untermiete des Hauptmieters – über deinen Einzug. Er kann sie dir schriftlich geben oder elektronisch direkt an die Meldebehörde schicken; dann bekommt er ein Zuordnungsmerkmal, das er dir für die Anmeldung mitteilt.
- Anmeldeformular. Viele Städte stellen es online bereit; oft füllt es auch die Behörde beim Termin mit dir aus.
Termin und Ablauf in München, Nürnberg und Erlangen
In München meldest du dich bei einem Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) an, in Nürnberg und Erlangen beim Bürgeramt der Stadt. Termine werden meist online vergeben, in München sind sie besonders gefragt. Buch deinen Termin deshalb, sobald dein Einzugsdatum feststeht.
München, Nürnberg und Erlangen bieten auch eine Online-Anmeldung an. Sie funktioniert aber nur, wenn du innerhalb Deutschlands umziehst und die neue Wohnung deine Hauptwohnung ist. Du brauchst einen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte für EU-Bürger mit Online-Ausweisfunktion und PIN; die Wohnungsgeberbestätigung lädst du hoch. Ziehst du aus dem Ausland zu oder meldest eine Nebenwohnung an, brauchst du einen Termin vor Ort.
- Einzugsdatum steht fest: Termin buchen oder Online-Anmeldung prüfen.
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. Hauptmieter holen.
- Mit Ausweis und Bestätigung zum Termin – meist dauert er nur wenige Minuten.
- Meldebestätigung mitnehmen und gut aufbewahren.
Was nach der Anmeldung passiert
- Meldebestätigung: Du brauchst sie zum Beispiel für das Bankkonto, den Arbeitgeber oder die Ausländerbehörde.
- Steuer-ID: Meldest du dich zum ersten Mal in Deutschland an, schickt dir das Bundeszentralamt für Steuern deine Steuer-Identifikationsnummer automatisch per Post.
- Rundfunkbeitrag: Der Beitragsservice kann sich bei dir melden. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig – in der WG zahlt ihn einer für alle.
- Adresse ändern: Krankenkasse, Bank, Hochschule und Arbeitgeber brauchen deine neue Adresse.
- Nebenwohnung: Bist du noch bei deinen Eltern gemeldet und meldest das WG-Zimmer als Nebenwohnung an, kann in München Zweitwohnungsteuer anfallen. Bei geringem Einkommen kannst du eine Befreiung beantragen.
Ziehst du innerhalb Deutschlands in eine neue Wohnung, musst du dich an der alten Adresse nicht abmelden – die Anmeldung am neuen Ort genügt. Abmelden musst du dich, wenn du ausziehst, ohne in Deutschland eine neue Wohnung zu beziehen – etwa beim Wegzug ins Ausland oder wenn du ein WG-Zimmer aufgibst, das als Nebenwohnung gemeldet war (§ 17 Abs. 2 BMG). Noch auf Zimmersuche? Hier geht es zu den Leitfäden für München und Nürnberg und Erlangen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?
Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 54 BMG). Melde dich deshalb so schnell wie möglich an, auch wenn die Frist schon abgelaufen ist.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein, die Anmeldung ist kostenlos, ebenso die Meldebestätigung, die du dabei bekommst (§ 24 Abs. 2 BMG). Brauchst du später eine gesonderte Meldebescheinigung, ist die elektronische kostenlos (§ 18 Abs. 3 BMG); für eine schriftliche verlangen zum Beispiel München und Nürnberg 5 €.
Muss ich mich anmelden, wenn ich in der WG nur zur Untermiete wohne?
Ja. Auch bei Untermiete musst du dich anmelden. Der Hauptmieter ist dann dein Wohnungsgeber und stellt dir die Wohnungsgeberbestätigung aus.
Kann ich mich ohne Wohnungsgeberbestätigung anmelden?
Die Bestätigung gehört zur Anmeldung. Weigert sich dein Vermieter oder Hauptmieter, sie auszustellen, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG) – in München geht das mit einer Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung direkt bei der Anmeldung. Die Behörde kann dann beim Wohnungsgeber nachfragen (§ 19 Abs. 5 BMG); ihm droht ein Bußgeld.
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